Stadt Kassel hebt Stallpflicht für Geflügel auf

Ab Freitag, 29. März 2024, treten Erleichterungen für Geflügelhalter in Kassel in Kraft. Die Stallpflicht und das Verbot der Durchführung von Geflügelschauen werden auf Anordnung des Amtes Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit (Veterinäramt) der Stadt Kassel aufgehoben.

Nach dem Ergebnis einer Risikobewertung hatte das Veterinäramt der Stadt Kassel am 12. Februar 2024 eine Stallpflicht für Geflügel per Allgemeinverfügung angeordnet, um einen Ausbruch der gefährlichen Vogelgrippe bei Hausgeflügel zu verhindern. Zusätzlich war auch ein Verbot von überregionalen Geflügelausstellungen verfügt worden. 

Diese Restriktionen werden nunmehr aufgehoben – die entsprechende Aufhebungs-Verfügung tritt ab Freitag, 29. März 2024, in Kraft. 

Zwar wurde am 23. Februar 2024 bei einem Schwan, der schwerkrank im Bereich der Unterneustadt aufgefunden worden war, das Geflügelpestvirus nachgewiesen. Allerdings sind in der Folge trotz einer Intensivierung von diagnostischen Untersuchungen (Monitoring) im Stadtgebiet Kassel bis dato keine weiteren Wildvögel mehr positiv auf aviäre Influenzaviren getestet worden. 

 

„Richtungsweisend für die Entscheidung zur Aufhebung der Stallpflicht war auch, dass die Gefahr einer Einschleppung von Geflügelpestviren durch Wildvögel in den nächsten Wochen voraussichtlich weiter sinken wird: Die lokalen Beobachtungen zeigen, dass sich der Vogelzug nunmehr dem Ende entgegenneigt. Aufgrund der zu erwartenden höheren Tagestemperaturen und der stärkeren UV-Strahlung verringert sich dann auch die Infektiosität von Influenza-Viren“, sagt Dr. Heiko Purkl, Leiter der Abteilung Tierseuchenbekämpfung der Stadt Kassel.

Fuchs und Waschbär waren infiziert

Gänzliche Entwarnung hinsichtlich der Geflügelpestgefahr gibt es allerdings nicht. Der Amtstierarzt weist zum einen darauf hin, dass das Geflügelpestgeschehen bereits seit längerem kein rein saisonales Geschehen mehr ist, wenngleich sich die Fälle in der kalten Jahreszeit häufen. Zum anderen wurde im März 2024 das Geflügelpest-Virus auch bei einem kranken Waschbären sowie einem verendeten Fuchs nachgewiesen. Die Tiere waren in Ober- bzw. Niederzwehren aufgefunden worden und hatten sich vermutlich durch intensiven Kontakt zu infizierten Wildvögeln angesteckt – z. B. durch Aufnahme von Vogelkadavern.

„Obwohl die Gefahr eines Eintrags von Geflügelpest-Virus in Geflügelbestände über positive Wild-Säugetiere nach derzeitigem Kenntnisstand als gering einzuschätzen ist, müssen Nachweise bei Füchsen, Waschbären oder anderen wildlebenden Fleischfressern genau beobachtet werden: Zwar gibt es bislang keine Anzeichen für eine Übertragung des Geflügelpestvirus von Säugetier zu Säugetier – und damit aktuell auch keine Hinweise auf eine Übertragung von Füchsen oder Waschbären auf den Menschen. Dennoch sollte enger ungeschützter Kontakt zu toten oder kranken Wildtieren unbedingt vermieden werden – insbesondere, wenn die Tiere Verhaltensauffälligkeiten zeigen“, gibt Dr. Purkl zu Bedenken.

Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und Früherkennung verdächtiger Symptome

Unabhängig von der Aufhebung der Stallpflicht müssen weiterhin die bekannten Präventions- und Biosicherheitsmaßnahmen strikt eingehalten werden, um Hausgeflügel bestmöglich vor der Geflügelpest zu schützen. „Direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln müssen auf jeden Fall vermieden werden – Futter darf z. B. nicht offen im Freiland ausgestreut werden. Kleinere Auslaufbereiche können auch mit engmaschigen Netzen umspannt und Volieren von oben abgedeckt werden. Außerdem sollte der Haltungsbereich immer nur mit sauberen/ desinfizierten Schuhen betreten und stets auf verdächtige Symptome geachtet werden“, erläutert der Amtstierarzt. Verdachtsfälle müssen unverzüglich dem Veterinäramt mitgeteilt werden.

Des Weiteren sollte Geflügel keinesfalls mit Oberflächenwasser oder Wasser aus der Regentonne getränkt werden, da hierin auch abgespülter virushaltiger Wildvogelkot gelöst sein kann.

Auch beim Zukauf von Geflügel aus fremden Beständen ist Wachsamkeit ratsam. Gerade bei Wassergeflügel (Enten, Gänse) ist die Krankheit teilweise schwer zu erkennen, sodass die Geflügelpest dann unerkannt weiterverschleppt werden kann.

Die wichtigsten Biosicherheitsmaßnahmen und weitere Informationen zur Geflügelpest sind auf der Homepage der Stadt Kassel abrufbar (www.kassel.de → als Suchtext eingeben: Geflügel bzw. Geflügelpest).

Geflügelhaltung anmelden

Wer sein Geflügel noch nicht beim Veterinäramt und bei der Hessischen Tierseuchenkasse angemeldet hat, muss dies schleunigst nachholen. Die entsprechenden Meldebögen sind auf der genannten Homepage der Stadt Kassel eingestellt.

Umgang mit kranken oder toten Wildvögeln

Wer tote oder kranke Wasserwildvögel (z. B. Enten, Gänse, Schwäne, Reiher), Greifvögel oder Rabenvögel (z. B. Rabenkrähe, Elster) findet, sollte dies dem Veterinäramt mitteilen, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann.

Das Veterinäramt der Stadt Kassel ist telefonisch erreichbar unter 0561/ 787 33 36 oder per E-Mail veterinaerkasselde